AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen RHP-Technology GmbH - Einkaufsbedingungen - Verkaufs- und Lieferbedingungen (c) RHP 2010-2023

AGB Einkaufsbedingungen

1. Grundsätzliches

Für jeden Auftrag gelten die nachstehenden Einkaufsbedingungen. Abweichungen von unserer Vorschreibung haben nur dann Gültigkeit, wenn sie in der allein als Auftragsbestätigung fungierenden Zweitschrift unserer Bestellung besonders hervorgehoben werden und von uns schriftlich anerkannt worden sind. In allen den Auftrag betreffenden Schriftstücken sind unbedingt unsere Bestellzeichen anzuführen. In Ausnahmefällen mündlich erteilte Aufträge haben nur bei Angabe einer Bestellnummer Gültigkeit. Der Auftrag gilt auch dann als angenommen, wenn nicht unverzüglich ein Widerspruch erfolgt. Jede Erklärung, mit der wir Verpflichtungen übernehmen oder Rechte aufgeben, bedarf der Schriftform und der Unterschrift zweier hierzu befugter Personen. Dies gilt auch für die Erklärung, von dieser Form abweichen zu wollen.

2. Kommunikation

Unsere Vertragspartner sind verpflichtet, jegliche Korrespondenz mit uns mit höchster Sorgfalt zu behandeln und durchzuführen. Insbesondere haben sämtliche aktuellen „Best Practices“ zur Gewährleistung eines sicheren Datenaustausches, der Integrität des Nachrichteninhalts und der eindeutigen Identifikation von Absender und Empfänger beachtet zu werden und implementiert zu sein (insbesondere Überprüfung von E-Mail-Header und Signatur). Unsere Vertragspartner haften für die Sicherheit der ausgetauschten Daten und leisten vollen Ersatz für jegliche Schäden aus oder im Zusammenhang mit unbefugten Eingriffen in und/oder missbräuchlicher Verwendung ihre(r) interne(n) und/oder externe(n) IT-Infrastruktur oder sonstigen Verletzungen ihrer Verpflichtungen aus dieser Bestimmung.

3. Lieferung

Die vereinbarte Lieferung oder Leistung darf nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung an Subunternehmer weitergegeben werden. Der vereinbarte Liefertermin ist bindend. Erkennt der Lieferant aber erst nach Abgabe der Auftragsbestätigung, dass ihm die Einhaltung aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich ist, hat er uns unverzüglich zu verständigen. Wir behalten uns im Falle des Verzuges vor, von den uns gesetzlich zustehenden Möglichkeiten in vollem Umfang Gebrauch zu machen. Dies gilt auch, wenn wir einer angezeigten Lieferverspätung ausdrücklich zustimmen. Für die Verrechnung von Menge und Gewicht gelten nur die von uns festgestellten Werte. Bei einer Mehrlieferung behalten wir uns eine Rücksendung zu Lasten des Lieferanten vor.

4. Verarbeitung

Für den Fall, dass die geplante Verarbeitung von bestellter Ware in unseren Betrieben aufgrund von unvorhersehbaren Umständen (force majeure) nicht möglich ist, behalten wir uns insoweit den Rücktritt vom Vertrag vor. Wir werden den Lieferanten unverzüglich vom Eintritt eines solchen Ereignisses unter Beibringung der international üblichen Nachweise in Kenntnis setzen.

5. Versand

Die Lieferung hat gemäß unseren in der Bestellung angegebenen Versandvorschriften sachgemäß verpackt zu erfolgen. Alle Kosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Lieferanten. Über jede Lieferung ist uns am Versandtag eine ausführliche Versandanzeige gesondert einzusenden. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein (Packschein) beizufügen. Bei fehlenden Versandpapieren lagert die Sendung bis zum Einlangen der Papiere auf Rechnung und Gefahr des Lieferanten. Jede Übernahme am Bestimmungsort erfolgt, auch wenn nicht besonders darauf hingewiesen wird MIT VORBEHALT, im Sinne der Gewährleistungsbestimmungen.

6. Preise

Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart wurde, verpackt frei Bestimmungsort (Lieferanschrift) und sind Fixpreise.

7. Rechnung

Rechnungen sind, wenn nicht anders vorgeschrieben, in Papierform oder als elektronisches Dokument („Portable Document Format“, .pdf) nach Lieferung und/oder Leistung an uns zu senden. Rechnungen ohne Angabe unserer Bestellnummer sind nicht ordnungsgemäß, werden von uns nicht bearbeitet und gelten als nicht gestellt. Eine Zession des Rechnungsbetrages ist nur mit unserem vorhergehenden schriftlichen Einverständnis gestattet.

8. Zahlung

Die Bezahlung übernommener Waren (Leistungen) erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen abzüglich 3 % Skonto bzw. 90 Tagen nach Fakturenerhalt netto. Die Zahlung bedeutet weder eine Anerkennung der ordnungsgemäßen Abwicklung der Lieferung noch einen Verzicht auf uns zustehende Ansprüche.

9. Gewährleistung

Für die bestellungsgemäße Ausführung und Einhaltung aller einschlägigen in Österreich geltenden gesetzlichen und Normvorschriften (z.B. Ö-Normen) übernimmt der Lieferant die volle Garantie. Er haftet in gleicher Weise für die von ihm gelieferten, von ihm aber nicht selbst erzeugten Waren und Bestandteile und/oder erbrachten Leistungen. Die Übernahme (Annahme) der Ware erfolgt erst mit dem Einsatz am Verwendungsort (z.B. bei Anlagen) oder anlässlich des Wareneinsatzes. Erst ab dem Zeitpunkt der Erkennbarkeit eines Mangels beginnt die vereinbarte Gewährleistungsfrist zu laufen. Festgestellte Mängel werden dann innerhalb von 14 Tagen geltend gemacht. Wir haben im Haftungsfalle unbeschadet unserer Rechte die Möglichkeit, nach unserer Wahl kostenlose Ersatzlieferung, kostenlose Beseitigung der Mängel oder einen angemessenen Preisnachlass zu verlangen oder die festgestellten Mängel nach vorheriger Benachrichtigung des Lieferanten auf seine Kosten beheben zu lassen. Der Lieferant hat uns etwaige Lagerungs- und Betriebsvorschriften unaufgefordert mit der Lieferung zu übermitteln, andernfalls er für die aus der Unkenntnis dieser Vorschriften entstandenen Schäden haftet. Der Lieferant erklärt, dass er alle Maßnahmen treffen wird, um die Lieferkette entsprechend den Vorgaben des Zollkodex der Europäischen Gemeinschaften zu sichern.

10. Fertigungsunterlagen

Muster, Modelle, Zeichnungen, Klischees und sonstige Behelfe bleiben unser materielles und geistiges Eigentum, über das wir frei verfügen können. Diese Behelfe dürfen lediglich zur Ausführung unserer Aufträge verwendet und betriebsfremden dritten Personen weder zugänglich gemacht noch überlassen werden. Wenn nicht anders vereinbart, sind sie uns nach Auslieferung des Auftrages kostenlos zu retournieren.

11. Patente

Der Lieferant hat uns bei etwa aus der Lieferung entstehenden patentrechtlichen Streitigkeiten schad- und klaglos zu halten und uns den uneingeschränkten tatsächlichen und rechtlichen Gebrauch der gelieferten Sachen zu gewährleisten.

12. Erfüllungsort der Lieferung

Erfüllungsort der Lieferung ist, wenn nicht anders vereinbart, der in der Bestellung vorgeschriebene Bestimmungsort (Lieferanschrift). Erfüllungsort der Preiszahlung ist Seibersdorf, Österreich.

13. Rechtsvereinbarung

Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Kollisions- und Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechtes.

14. Gerichtsstand

a) [Für Inlandsgeschäfte und Geschäfte im Geltungsbereich des Lugano-Übereinkommens, anderer zwischenstaatlicher Gerichtsstand- und Vollstreckungsübereinkommen bzw. diesbezüglicher EU-Verordnungen (EuGVVO)]: Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für Seibersdorf, Österreich, sachlich zuständige Gericht.

b) [Für alle anderen Auslandsgeschäfte]: Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich (Wiener Regeln) von drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Das Schiedsgericht tagt in Wien, Österreich.

15. Rechtliche Teilunwirksamkeiten

Rechtliche Teilunwirksamkeiten bleiben auf die Gültigkeit des übrigen Vertrages ohne Einfluss.

16. Änderungen

Abänderungen der Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung beider Vertragsteile.

AGB Verkaufs- und Lieferbedingungen

Außer im Falle einer anderen schriftlichen Vereinbarung, verkaufen wir ausschließlich zu den nachstehend im Einzelnen angeführten Verkaufsbedingungen, welche Inhalt eines jeden Kaufvertrages mit uns auch dann sind, wenn der Käufer sie nicht ausdrücklich gegenbestätigt. Ein Verweis auf etwaige Einkaufsbedingungen des Käufers hat keinen Einfluss auf die Geltung unserer Verkaufsbedingungen.

1. Umfang und Lieferungspflicht

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unterliegen unseren Bedingungen. Angebote unserer Vertreter bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dasselbe gilt für sämtliche Nebenabreden und sonstige Zusagen. Eine Bestellung gilt nur dann rechtswirksam als angenommen, wenn wir die Annahme schriftlich erklären. Jede Erklärung, mit der wir Verpflichtungen übernehmen oder Rechte aufgeben, bedarf der Schriftform und der Unterschrift zweier hierzu befugter Personen. Dies gilt auch für die Erklärung, von dieser Form abweichen zu wollen.

2. Kommunikation

Unsere Vertragspartner sind verpflichtet, jegliche Korrespondenz mit uns mit höchster Sorgfalt zu behandeln und durchzuführen. Insbesondere haben sämtliche aktuellen „Best Practices“ zur Gewährleistung eines sicheren Datenaustausches, der Integrität des Nachrichteninhalts und der eindeutigen Identifikation von Absender und Empfänger beachtet zu werden und implementiert zu sein (insbesondere Überprüfung von E-Mail-Header und Signatur). Unsere Vertragspartner haften für die Sicherheit der ausgetauschten Daten und leisten vollen Ersatz für jegliche Schäden aus oder im Zusammenhang mit unbefugten Eingriffen in und/oder missbräuchlicher Verwendung ihre(r) interne(n) und/oder externe(n) IT-Infrastruktur oder sonstigen Verletzungen ihrer Verpflichtungen aus dieser Bestimmung.

3. Preise

Die Preise verstehen sich ab Lieferwerk.

4. Lieferung

Die Wahl des Transportmittels steht uns in jenen Fällen zu, in denen wir Frachtzahler sind. Vereinbarte Lieferungen, die infolge unvorhersehbarer oder von uns nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden können, gelten als sistiert. Dies gilt insbesondere auch im Fall, dass trotz sorgfältiger Rohstoffeindeckung kontrahierte Rohstofflieferungen an uns nicht erbracht werden und uns Ersatzbeschaffung mit verhältnismäßigem Aufwand nicht möglich ist. Wir werden den Besteller unverzüglich vom Eintritt eines solchen Ereignisses unter Beibringung der international üblichen Nachweise in Kenntnis setzen sowie ihm - im Falle bloßer Verzögerung – einen neuen Liefertermin bekanntgeben. Für Nichterfüllungs- oder Verzugsfolgen haften wir in diesen Fällen nicht. Sind nur Teillieferungen betroffen, lässt dies den Vertrag im Übrigen in Bestand.

5. Mängelrüge

Unsere Angaben über unsere Produkte und Verfahren beruhen auf umfangreicher Forschungsarbeit und anwendungstechnischer Erfahrung. Wir vermitteln diese Angaben, die keine Zusicherung von Eigenschaften unserer Produkte bedeuten, in Wort und Schrift nach bestem Gewissen. Das entbindet den Benutzer bzw. Anwender unserer Produkte jedoch nicht von der Verpflichtung, die Eignung des Kaufgegenstandes für den von ihm beabsichtigten Gebrauch selbst zu prüfen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Wahrung von Schutzrechten Dritter, weshalb eine Haftung unsererseits für die Verletzung von fremden Patentrechten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten ausgeschlossen ist. Mängelrügen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie unverzüglich nach der Ablieferung der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Das Recht auf Gewährleistung muss, wenn die Mängelrüge als nicht berechtigt festgestellt wird, binnen eines Jahres ab Lieferung gerichtlich geltend gemacht werden. Wird die Mängelrüge als berechtigt festgestellt, so leisten wir nach unserer Wahl entweder kostenlosen Warenaustausch oder wir vergüten einen Preisminderungsanspruch des Kunden. In keinem Fall jedoch können wir für Schäden unseres Kunden oder eines Dritten, welche aus von uns gelieferten Waren resultieren, haftbar gemacht werden. Ausgenommen sind lediglich Personenschäden im Falle unserer nachgewiesenen groben Fahrlässigkeit. Unsere verschuldensunabhängige Produkthaftung im Besonderen ist im Sinne des Gesetzes auf die Haftung für Personenschäden eingeschränkt. Unser Vertragspartner hat diese Beschränkungen und die Verpflichtung zu deren Weitergabe zu unseren Gunsten auf jeden weiteren Vertragspartner im Ablauf der Produktions- oder Vertriebskette zu überbinden. Verletzung dieser Vertragspflicht macht uns gegenüber schadenersatzpflichtig. Der Besteller hat uns in Bezug auf wie auch immer geartete diesbezügliche Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten.

6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum der gelieferten Ware bis zu deren vollständiger Bezahlung vor. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf das Verarbeitungsergebnis, aus dem wir erforderlichenfalls bis zur Deckung des Wertes von uns gelieferter Ware Aussonderungswahl treffen können. Bei Eingriff von dritter Seite hat der Käufer uns unverzüglich bekanntzugeben, in welcher Weise und von wem der Eingriff erfolgt ist. Die Kosten unserer Rechtsverfolgung sind vom Käufer zu ersetzen. Dieser ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf seine Kosten zu versichern. Die oben beschriebenen Rechtsfolgen der Verarbeitung gelten auch für Verbindung, Vermengung oder Vermischung der gelieferten Ware.

7. Nichterfüllung

Jeder Verstoß gegen getroffene Vereinbarungen berechtigt uns zum Rücktritt vom Vertrag. Die Kosten der Rücknahme der Ware trägt der Käufer, welcher uns auch für alle Schäden aus der Verletzung der getroffenen Vereinbarungen haftet.

8. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine Abänderung der auf unserer Rechnung angegebenen Bankverbindungen muss schriftlich vereinbart werden. Elektronische Korrespondenz (z.B. E-Mail, Fax) erfüllt die dafür erforderliche Schriftform nicht. Bei der Verzögerung der Zahlung gelten gesetzliche Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (von der Europäischen Zentralbank im jeweiligen Halbjahr angewandter Refinanzierungszinssatz) sowie die Pflicht des Schuldners zum Ersatz notwendiger Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibung als vereinbart (§ 1333 ABGB). Wechsel und Schecks gelten nur als erfüllungshalber angenommen. Eingehende Kundenzahlungen werden - unabhängig von deren Widmung - jeweils auf den ältesten Außenstand angerechnet.

9. Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Lieferung ist – wenn nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist - Seibersdorf, Österreich. Erfüllungsort für die Preiszahlung ist Seibersdorf, Österreich.

10. Rechtsvereinbarung

Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Kollisions- und Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechtes.

11. Gerichtsstand

a) [Für Inlandsgeschäfte und Geschäfte im Geltungsbereich des Lugano-Übereinkommens, anderer zwischenstaatlicher Gerichtsstand- und Vollstreckungsübereinkommen bzw. diesbezüglicher EU-Verordnungen (EuGVVO)]: Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für Seibersdorf, Österreich, sachlich zuständige Gericht.

b) [Für alle anderen Auslandsgeschäfte]: Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich (Wiener Regeln) von drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Das Schiedsgericht tagt in Wien, Österreich.

12. Rechtliche Teilunwirksamkeiten

Rechtliche Teilunwirksamkeiten bleiben auf die Gültigkeit des übrigen Vertrages ohne Einfluss.

13. Änderungen

Abänderungen der Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung beider Vertragsteile.